| Protokoll der Klausur vom
20./21.10.2000
Die Entwicklung der Hauptschule (HS) beginnt in
der Orientierungsstufe (OSt).
Die OSt an der HS und der Realschule (RS) und dem Gymnasium (Gym) soll
so gestaltet werden, dass die Intention des Schulgesetzes zur OSt und
der Elternwille in Einklang gebracht werden.
Für die Zusammenarbeit in der OSt muss es eine
Kooperationsverpflichtung der Schularten geben.
In den Klassenstufen 5 und 6 einer HS (analog auch in der RS und dem Gym)
müssen Lehrkräfte der RS und HS gemeinsam tätig sein. Die
Versetzungsbeschlüsse in die Klassenstufe 7 beinhalten die Prognose zum
erfolgreichen durchlaufen der jeweiligen Schulart und sind dann
verbindlich.
Ein Wechsel der Schulart ist später nur begründet zum
Schuljahreswechsel möglich. Die abgebende Schule begründet den Wechsel
der Schülerinnen und Schüler mit der Darstellung und dem Versagen
aller angewandten Fördermaßnahmen.
Schülerinnen und Schüler mit einem
Leistungsvermögen, das den Zielen der HS (aktuelle Anforderungen laut
Lehrplan) entspricht, beenden in der Klasse 9 nach einer Prüfung den
Bildungsgang der HS mit dem HS-Abschluss.
Schülerinnen und Schüler mit geringerem
Leistungsvermögen erhalten durch Absenkung der kognitiven Anforderungen
und Erhöhung praktischer Lernanteile eine individuelle Förderung, die
weiterem Schulversagen entgegenwirkt.
So soll im Rahmen berufsorientierenden Lernens eine schulische Laufbahn
an der Berufsschule (BS) fortgesetzt werden.
In der Anfangsphase der Klassenstufe 8 ergibt sich eine verpflichtende
Kooperation von HS und BS. HS und BS entscheiden bis zur Klassenstufe 9
beziehungsweise 10, welche Zertifikate für Teilleistungen vergeben
werden und welchen Rang diese in der Summe zum HS-Abschluss oder
Ausbildungseinstieg haben sollen.
Die Kooperation von HS und BS beinhaltet auch den Einsatz der
Lehrkräfte jeweils beim Kooperationspartner.
Angefügte Aspekte zum Entwicklungsprozess
der HS
Die Lehrpläne der HS werden durch klare
Zielvereinbarungen ergänzt.
OSt-Konferenzen setzen sich aus RS- und
HS-Lehrkräften zusammen, die gleichberechtigt beraten und
beschließen. Die Elternbeteiligung bleibt unberührt.
Das Wiederholen einer Klassenstufe oder ein
Wechsel innerhalb der OSt erfolgt nur in besonders begründeten
Ausnahmefällen.
Die Lehrkräftezuweisung für die OSt erfolgt
nach einem einheitlichen Schlüssel und ist von der Schulart
unabhängig.
Die Arbeitszeit der Lehrkräfte muss neu
geregelt werden. Die Arbeitszeit regelt auch die Präsenzzeit an der
Schule.
Die HS wird grundsätzlich als Ganztagsschule
konzipiert.
Die Wiederholung einer Klassenstufe kann nur in
besonderen, begründeten Ausnahmefällen zulässig sein.
F.d.R. Hajo Hoffmann
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