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  • Weiterentwicklung der Hauptschule
    Hauptschule stärken AG 20/.21.10.2000 in Malente      
    AG - Hauptschule      
  Protokoll der Klausur vom 20./21.10.2000

Die Entwicklung der Hauptschule (HS) beginnt in der Orientierungsstufe (OSt).
Die OSt an der HS und der Realschule (RS) und dem Gymnasium (Gym) soll so gestaltet werden, dass die Intention des Schulgesetzes zur OSt und der Elternwille in Einklang gebracht werden.
Für die Zusammenarbeit in der OSt muss es eine Kooperationsverpflichtung der Schularten geben.
In den Klassenstufen 5 und 6 einer HS (analog auch in der RS und dem Gym) müssen Lehrkräfte der RS und HS gemeinsam tätig sein. Die Versetzungsbeschlüsse in die Klassenstufe 7 beinhalten die Prognose zum erfolgreichen durchlaufen der jeweiligen Schulart und sind dann verbindlich.
Ein Wechsel der Schulart ist später nur begründet zum Schuljahreswechsel möglich. Die abgebende Schule begründet den Wechsel der Schülerinnen und Schüler mit der Darstellung und dem Versagen aller angewandten Fördermaßnahmen.

Schülerinnen und Schüler mit einem Leistungsvermögen, das den Zielen der HS (aktuelle Anforderungen laut Lehrplan) entspricht, beenden in der Klasse 9 nach einer Prüfung den Bildungsgang der HS mit dem HS-Abschluss.

Schülerinnen und Schüler mit geringerem Leistungsvermögen erhalten durch Absenkung der kognitiven Anforderungen und Erhöhung praktischer Lernanteile eine individuelle Förderung, die weiterem Schulversagen entgegenwirkt.
So soll im Rahmen berufsorientierenden Lernens eine schulische Laufbahn an der Berufsschule (BS) fortgesetzt werden.
In der Anfangsphase der Klassenstufe 8 ergibt sich eine verpflichtende Kooperation von HS und BS. HS und BS entscheiden bis zur Klassenstufe 9 beziehungsweise 10, welche Zertifikate für Teilleistungen vergeben werden und welchen Rang diese in der Summe zum HS-Abschluss oder Ausbildungseinstieg haben sollen.
Die Kooperation von HS und BS beinhaltet auch den Einsatz der Lehrkräfte jeweils beim Kooperationspartner.

Angefügte Aspekte zum Entwicklungsprozess der HS

Die Lehrpläne der HS werden durch klare Zielvereinbarungen ergänzt.

OSt-Konferenzen setzen sich aus RS- und HS-Lehrkräften zusammen, die gleichberechtigt beraten und beschließen. Die Elternbeteiligung bleibt unberührt.

Das Wiederholen einer Klassenstufe oder ein Wechsel innerhalb der OSt erfolgt nur in besonders begründeten Ausnahmefällen.

Die Lehrkräftezuweisung für die OSt erfolgt nach einem einheitlichen Schlüssel und ist von der Schulart unabhängig.

Die Arbeitszeit der Lehrkräfte muss neu geregelt werden. Die Arbeitszeit regelt auch die Präsenzzeit an der Schule.

Die HS wird grundsätzlich als Ganztagsschule konzipiert.

Die Wiederholung einer Klassenstufe kann nur in besonderen, begründeten Ausnahmefällen zulässig sein.

F.d.R. Hajo Hoffmann

 
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Stand: 04. Juni 2003.